Versicherungsglossar RO–DE
Die Begriffe aus deinen Policen, verständlich erklärt.
- Anwartschaft (Ruhensversicherung)
Hält gegen einen kleinen Beitrag das Recht aufrecht, eine private Versicherung ohne neue Gesundheitsprüfung zu reaktivieren.
- Arbeitslosenversicherung
Gesetzliche Pflichtversicherung, die nach mindestens 12 Beitragsmonaten Arbeitslosengeld zahlt.
- Auslandsreisekrankenversicherung
Deckt Behandlungen und den medizinischen Rücktransport im Ausland ab, wo die EHIC-Karte nicht ausreicht.
- Beitrag
Der Preis der Versicherung, zahlbar monatlich, viertel-, halb- oder jährlich; jährliche Zahlung ist meist günstiger.
- Beitragsanpassung
Die Mitteilung des Versicherers über eine Preisänderung; bei Erhöhung ohne Mehrleistung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Berufsgenossenschaft
Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle; der Arbeitgeber zahlt den Beitrag allein.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
- Deckungssumme
Der Höchstbetrag, den der Versicherer pro Schadenfall zahlt; ist sie zu niedrig, bleibt der Rest an dir hängen.
- Einschreiben mit Rückschein
Der sicherste Versandweg für Kündigungen und Widersprüche: du erhältst einen unterschriebenen Zustellnachweis.
- Elementarschaden
Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck: Risiken, die NICHT automatisch in Gebäude- oder Hausratpolicen enthalten sind.
- Erstinformation
Das gesetzlich vorgeschriebene Dokument, das jeder Versicherungsvermittler beim ersten Kontakt aushändigen muss.
- eVB-Nummer
Der 7-stellige Code des Versicherers, der bei der Zulassung den Kfz-Haftpflichtschutz elektronisch nachweist.
- Fahrerkreis
Die im Vertrag festgelegten berechtigten Fahrer; ein nicht gemeldeter Fahrer wird im Schadenfall teuer.
- Familienversicherung
In der GKV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder kostenlos mitversichert.
- Gefahrerhöhung
Veränderungen, die das versicherte Risiko erhöhen und gemeldet werden müssen, sonst drohen Leistungskürzungen.
- Gesetzliche Krankenversicherung
Das öffentliche Gesundheitssystem, pflichtig für die meisten Angestellten; der Beitrag wird mit dem Arbeitgeber geteilt.
- Gesetzliche Rentenversicherung
Das staatliche Rentensystem; deutsche und ausländische EU-Beitragszeiten werden bei der Rente zusammengerechnet.
- Gesundheitsfragen
Der medizinische Fragenkatalog beim Abschluss; unvollständige Antworten können den Schutz Jahre später kosten.
- Grobe Fahrlässigkeit
Offensichtliche Verletzung der üblichen Sorgfalt (brennende Kerze, Handy am Steuer); ohne Verzichtsklausel drohen Kürzungen.
- Grüne Karte
Der internationale Nachweis der Kfz-Haftpflicht, nützlich bei Autofahrten nach Osteuropa und in Transitländern.
- Hausratversicherung
Versichert Möbel, Elektronik und den übrigen Hausrat gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
- Hundehaftpflicht
Deckt Schäden ab, die der eigene Hund verursacht; in mehreren Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
- Kfz-Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung, die Schäden abdeckt, die du anderen mit deinem Fahrzeug zufügst.
- Krankengeld
Die Zahlung der Krankenkasse nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Krankenkasse
Der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; frei wählbar und nach 12 Monaten oder bei Beitragserhöhung wechselbar.
- Kündigungsfrist
Die Frist, mit der eine Kündigung eingereicht werden muss; meist 1-3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres.
- Laufzeit
Die Vertragsdauer, meist ein Jahr, mit automatischer Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Mahnung
Das offizielle Erinnerungsschreiben bei offenen Zahlungen; ignoriert führt es zu Schutzverlust und Zusatzkosten.
- Maklervollmacht
Die Vollmacht, mit der ein Versicherungsmakler deine Verträge in deinem Namen verwalten darf.
- Neuwert
Entschädigung zum heutigen Preis einer gleichwertigen neuen Sache, unabhängig vom Alter; Standard in der Hausratversicherung.
- Obliegenheiten
Die Verhaltenspflichten des Versicherten: wahrheitsgemäße Angaben, rechtzeitige Schadensmeldung, Schadenminderung.
- Pflegeversicherung
Gesetzliche Pflichtversicherung, die einen Teil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit übernimmt.
- Private Krankenversicherung
Die private Alternative zur GKV, offen für Gutverdiener, Selbstständige und Beamte; Beitrag nach Alter und Gesundheit.
- Privathaftpflicht
Zahlt, wenn du anderen Personen oder deren Sachen im Alltag unabsichtlich einen Schaden zufügst.
- Rechtsschutzversicherung
Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten rund um Arbeit, Verkehr, Miete oder Verträge.
- Risikolebensversicherung
Zahlt den Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe beim Tod der versicherten Person; ohne Sparanteil.
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Das Bonus-Malus-System der Kfz-Versicherung: jedes schadenfreie Jahr senkt den Beitragssatz.
- Schadensmeldung
Die Meldung eines Schadens an den Versicherer, möglichst sofort und mit Belegen; Verspätung kann die Leistung kosten.
- Selbstbeteiligung
Der Betrag, den du bei jedem Schaden selbst trägst, bevor der Versicherer den Rest übernimmt.
- Sonderkündigungsrecht
Das Recht, den Vertrag außerplanmäßig zu kündigen, etwa bei Beitragserhöhung, im Schadenfall oder bei Risikowegfall.
- Sozialversicherungsnummer
Die lebenslang gültige Identifikationsnummer im Sozialversicherungssystem, die jeder Arbeitgeber abfragt.
- Tagegeld
Ein fester Betrag pro Tag bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt, je nach Art der Police.
- Teilkasko
Freiwilliger Schutz für das eigene Auto: Diebstahl, Hagel, Brand, Glasbruch und Wildunfälle.
- Typklasse
Die jährliche Einstufung jedes Automodells nach Schadenstatistik; beeinflusst den Kfz-Beitrag direkt.
- Unfallversicherung
Zahlt eine vereinbarte Summe bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall, auch in der Freizeit.
- Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, wird jede Entschädigung anteilig gekürzt.
- Versicherte Person
Die Person, deren Leben, Gesundheit oder Haftung durch den Vertrag geschützt ist, unabhängig davon, wer ihn bezahlt.
- Versicherungsfall
Das konkrete Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst; ab da laufen Pflichten und Fristen.
- Versicherungsmakler
Unabhängiger Vermittler, der gesetzlich im Interesse des Kunden arbeitet und mehrere Versicherer vergleicht.
- Versicherungsnehmer
Die Person, die den Vertrag abschließt, den Beitrag zahlt und die Post erhält; nicht immer identisch mit der versicherten Person.
- Versicherungsschein
Die offizielle Vertragsurkunde mit der Versicherungsscheinnummer, die bei jedem Kontakt mit dem Versicherer gebraucht wird.
- Vollkasko
Umfassendster Kfz-Schutz: enthält die Teilkasko plus selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto und Vandalismus.
- Wartezeit
Die Zeit ab Vertragsbeginn, in der bestimmte Leistungen noch nicht versichert sind, typisch 3-8 Monate.
- Wechselkennzeichen
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge im Wechsel; fahren darf nur das Fahrzeug, das die Prägung gerade trägt.
- Widerruf
Das Recht, einen frisch abgeschlossenen Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, meist innerhalb von 14 Tagen.
- Wohngebäudeversicherung
Versichert das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; von Banken bei Krediten faktisch verlangt.
- Zahlungsverzug
Nicht rechtzeitig gezahlter Beitrag; nach Mahnung kann der Schutz genau dann ruhen, wenn er gebraucht wird.
- Zahnzusatzversicherung
Übernimmt den großen Eigenanteil beim Zahnersatz, den die gesetzliche Kasse nicht zahlt: Kronen, Implantate, Prothesen.
- Zeitwert
Der Wert einer Sache zum Schadenzeitpunkt, nach Abzug von Alter und Abnutzung; schwächer als die Neuwertentschädigung.
- Zulassungsstelle
Die Behörde, bei der Fahrzeuge zugelassen, umgemeldet oder abgemeldet werden; ohne eVB-Nummer geht nichts.