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Wartezeit

Wartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können: typischerweise drei Monate im Rechtsschutz und bis zu acht Monate bei einzelnen Leistungen in Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen. Sie soll verhindern, dass Verträge erst abgeschlossen werden, wenn der Schadenfall schon absehbar ist. Ein Rechtsschutz nach bereits erhaltener Kündigung hilft deshalb nicht mehr.