Gefahrerhöhung
Gefahrerhöhung
Eine Gefahrerhöhung ist jede Veränderung, die das versicherte Risiko gegenüber dem Vertragsabschluss erhöht, etwa ein Gerüst am Haus, ein junger Fahrer im Fahrerkreis oder eine geänderte Nutzung der Wohnung. Sie muss dem Versicherer angezeigt werden, sonst kann er die Leistung kürzen, den Vertrag kündigen oder im Ernstfall die Zahlung verweigern. Die Anzeigepflicht besteht auch ohne Nachfrage des Versicherers.