Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltshonorare, Gerichtskosten und Gutachten in Rechtsstreitigkeiten und ist in Bausteine gegliedert: Arbeits-, Verkehrs-, Miet- und Privatrechtsschutz. Für Arbeitnehmer ist der Arbeitsrechtsschutz besonders relevant, weil im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlt, unabhängig vom Ausgang. Zu beachten sind Wartezeiten von meist drei Monaten, bereits laufende Streitigkeiten sind nicht versichert.