Obliegenheiten
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind die vertraglichen Verhaltenspflichten des Versicherten: korrekte Angaben beim Abschluss, unverzügliche Schadensmeldung, Schadenminderung und Mitwirkung bei der Aufklärung. Bei einer Obliegenheitsverletzung darf der Versicherer die Leistung entsprechend dem Verschulden kürzen, bei Vorsatz sogar ganz verweigern. Kurz gesagt: ehrlich antworten, schnell melden, Belege aufheben.