Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, aus der das Arbeitslosengeld I gezahlt wird, in der Regel 60 Prozent des letzten Nettogehalts, mit Kindern 67 Prozent. Voraussetzung sind grundsätzlich zwölf Beitragsmonate innerhalb der letzten 30 Monate; die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss unverzüglich erfolgen. Versicherungszeiten aus anderen EU-Staaten können unter Umständen angerechnet werden.