Versicherungsfall
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst: Brand, Diebstahl, Unfall oder Todesfall, je nach Police. Mit seinem Eintritt beginnen die Obliegenheiten des Versicherten, allen voran die unverzügliche Schadensmeldung und die Schadenminderung. Ob ein Ereignis gedeckt ist, entscheidet die genaue Definition in den Versicherungsbedingungen.