Versicherungsglossar RO–DE

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, die Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten abdeckt. Den Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber, der Schutz besteht automatisch ab dem ersten Arbeitstag. Nach einem Arbeitsunfall geht es zum Durchgangsarzt, die BG übernimmt Behandlung, Reha und Verletztengeld.