Familienversicherung
Familienversicherung
Die Familienversicherung bedeutet, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung Ehepartner mit keinem oder geringem Einkommen sowie Kinder beitragsfrei über das zahlende Mitglied versichert sind. Sie muss aktiv bei der Krankenkasse beantragt werden, mit Heirats- und Geburtsurkunden. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung.