Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Alltag übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt wird, etwa eine brennende Kerze beim Verlassen der Wohnung oder Handynutzung am Steuer. Der Versicherer darf die Leistung dann entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Gute Hausrat-, Wohngebäude- und Kaskotarife enthalten einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.