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Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das staatliche Pflichtsystem für Angestellte, der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Durch die EU-Koordinierung werden Versicherungszeiten aus Deutschland und anderen EU-Ländern wie Rumänien für den Rentenanspruch zusammengerechnet, jedes Land zahlt seinen Anteil. Beitragszeiten verfallen bei einem Wegzug nicht.

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