Klar

Kündigungsfrist-Rechner für Versicherungen

Wähle die Versicherungsart und das Datum aus deiner Police. Wir zeigen dir den letzten Tag, an dem deine Kündigung beim Versicherer eingehen muss – nach denselben Regeln, mit denen Klar erinnert.

Welches Datum findest du in der Police?
In der Police: „Ablauf“, „Hauptfälligkeit“ oder „Versicherungsjahr endet am“. Jedes Jahr passt – wir berechnen die nächste Frist.
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Wähle die Versicherungsart und ein Datum aus der Police, um die Fristen zu sehen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Versicherungen?

Bei den meisten Verträgen, die sich jährlich verlängern, muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Das Gesetz (§ 11 VVG) erlaubt eine Frist zwischen einem und drei Monaten; meist sind es drei. Das Versicherungsjahr ist nicht immer das Kalenderjahr: Es steht in der Police unter „Ablauf“ oder „Hauptfälligkeit“.

Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr und die Frist beträgt einen Monat: Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer sein und wirkt zum 1. Januar. Hat deine Police ein anderes Versicherungsjahr, gilt ein Monat vor diesem Datum.

Was tun, wenn die Versicherung teurer wird?

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne den Schutz zu verbessern, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG): Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Auch nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung (z. B. § 92 VVG Sachversicherung, § 111 VVG Haftpflicht).

Ich habe für 5 Jahre unterschrieben. Komme ich früher raus?

Ja. Ein Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kann zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist gekündigt werden (§ 11 Abs. 4 VVG). Für Lebens- und Krankenversicherungen gelten eigene Regeln.

Kann ich einen gerade abgeschlossenen Vertrag widerrufen?

Ja, du hast 14 Tage Widerrufsrecht ohne Begründung (§ 8 VVG), bei Lebensversicherungen 30 Tage (§ 152 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn du Police, Vertragsbedingungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hast. Für den Widerruf genügt die rechtzeitige Absendung; der Eingang ist egal.

Wie kündige ich richtig?

Nenne die Versicherungsnummer, den Kündigungszeitpunkt und bitte um eine schriftliche Bestätigung. Prüfe in den Bedingungen, welche Form der Versicherer akzeptiert (Brief, E-Mail, Online-Formular). Am sichersten ist ein unterschriebener Brief per Einschreiben mit Rückschein, ein paar Tage vor Fristende – entscheidend ist der Eingang.

Der Rechner wendet die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und übliche Versicherungsbedingungen an. Deine Police kann andere Fristen vorsehen – diese gehen vor. Keine Rechtsberatung.

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