Ratgeber für Lebenssituationen

Ich ziehe in die eigene Immobilie: was sich bei Versicherungen ändert

Die eigene Immobilie ändert die Spielregeln: Für Dach, Rohre und Schäden Richtung Nachbarn zahlt jetzt niemand anderes mehr. Das zählt ab jetzt.

Was gesetzlich verlangt wird

  • Streng genommen schreibt das Gesetz keine Wohnversicherung vor; eine Pflichtpolice für Wohneigentum gibt es in Deutschland nicht.
  • In der Praxis verlangt aber die Bank fast immer eine Wohngebäudeversicherung, bevor sie den Immobilienkredit auszahlt; ohne Nachweis wird die Finanzierung nicht abgeschlossen.
  • Beim Kauf geht die bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf dich über; ab Eintragung im Grundbuch hast du in der Regel einen Monat Sonderkündigungsrecht, wenn du eine andere willst.
  • Bei einer Eigentumswohnung in einer WEG ist das Gebäude über die Gemeinschaft versichert; prüfe die gemeinsame Police, bevor du etwas doppelt versicherst.

Dringend empfohlen

  • Wohngebäudeversicherung mit Elementarschaden-Baustein: Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch sind NICHT automatisch enthalten. Seit den Flutereignissen der letzten Jahre schließen die meisten neuen Eigentümer diesen Baustein ein.
  • Hausratversicherung mit realistischer Summe; die Faustregel von rund 650 Euro pro Quadratmeter aktiviert den Unterversicherungsverzicht.
  • Privathaftpflicht aktualisieren: Beim selbst bewohnten Eigenheim ist die Eigentümer-Haftung meist eingeschlossen; für unbebaute Grundstücke oder vermietete Wohnungen braucht es eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
  • Bei Um- oder Anbauten den Versicherer informieren: Eine Baustelle ist eine Gefahrerhöhung, für Neubauten gibt es die Bauherrenhaftpflicht.

Kann warten

  • Glasversicherung: bei einem normalen Haus selten entscheidend.
  • Policen für Photovoltaik oder Wärmepumpe: erst relevant, wenn die Anlagen tatsächlich installiert werden; oft als Baustein der Gebäudepolice möglich.
  • Die Beitragsoptimierung durch Vergleiche kann bis zur ersten Verlängerung warten; wichtig ist jetzt, dass der Schutz existiert, nicht dass er perfekt ist.

Konkrete Schritte

  1. Vom Verkäufer schon vor dem Notartermin den aktuellen Versicherungsschein der Gebäudeversicherung samt Bedingungen anfordern.
  2. Im ersten Monat nach der Grundbucheintragung entscheiden, ob die bestehende Police übernommen oder das Sonderkündigungsrecht genutzt wird.
  3. Angebote für eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz vergleichen und der Bank den geforderten Nachweis schicken.
  4. Die Hausratversicherung mit neuer Adresse, Wohnfläche und Versicherungssumme abschließen oder aktualisieren.
  5. Allen bestehenden Versicherern die neue Adresse melden; bei der Kfz-Versicherung kann sich die Regionalklasse und damit der Beitrag ändern.
  6. In der Privathaftpflicht prüfen, ob der Eigentümerstatus abgedeckt ist.
  7. Die jährlichen Zahltermine in den Kalender eintragen; bei der Wohngebäudeversicherung kann ein Zahlungsverzug im Großschadenfall finanziell ruinös sein.