Ich ziehe in die eigene Immobilie: was sich bei Versicherungen ändert
Die eigene Immobilie ändert die Spielregeln: Für Dach, Rohre und Schäden Richtung Nachbarn zahlt jetzt niemand anderes mehr. Das zählt ab jetzt.
Was gesetzlich verlangt wird
- Streng genommen schreibt das Gesetz keine Wohnversicherung vor; eine Pflichtpolice für Wohneigentum gibt es in Deutschland nicht.
- In der Praxis verlangt aber die Bank fast immer eine Wohngebäudeversicherung, bevor sie den Immobilienkredit auszahlt; ohne Nachweis wird die Finanzierung nicht abgeschlossen.
- Beim Kauf geht die bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf dich über; ab Eintragung im Grundbuch hast du in der Regel einen Monat Sonderkündigungsrecht, wenn du eine andere willst.
- Bei einer Eigentumswohnung in einer WEG ist das Gebäude über die Gemeinschaft versichert; prüfe die gemeinsame Police, bevor du etwas doppelt versicherst.
Dringend empfohlen
- Wohngebäudeversicherung mit Elementarschaden-Baustein: Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch sind NICHT automatisch enthalten. Seit den Flutereignissen der letzten Jahre schließen die meisten neuen Eigentümer diesen Baustein ein.
- Hausratversicherung mit realistischer Summe; die Faustregel von rund 650 Euro pro Quadratmeter aktiviert den Unterversicherungsverzicht.
- Privathaftpflicht aktualisieren: Beim selbst bewohnten Eigenheim ist die Eigentümer-Haftung meist eingeschlossen; für unbebaute Grundstücke oder vermietete Wohnungen braucht es eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- Bei Um- oder Anbauten den Versicherer informieren: Eine Baustelle ist eine Gefahrerhöhung, für Neubauten gibt es die Bauherrenhaftpflicht.
Kann warten
- Glasversicherung: bei einem normalen Haus selten entscheidend.
- Policen für Photovoltaik oder Wärmepumpe: erst relevant, wenn die Anlagen tatsächlich installiert werden; oft als Baustein der Gebäudepolice möglich.
- Die Beitragsoptimierung durch Vergleiche kann bis zur ersten Verlängerung warten; wichtig ist jetzt, dass der Schutz existiert, nicht dass er perfekt ist.
Konkrete Schritte
- Vom Verkäufer schon vor dem Notartermin den aktuellen Versicherungsschein der Gebäudeversicherung samt Bedingungen anfordern.
- Im ersten Monat nach der Grundbucheintragung entscheiden, ob die bestehende Police übernommen oder das Sonderkündigungsrecht genutzt wird.
- Angebote für eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz vergleichen und der Bank den geforderten Nachweis schicken.
- Die Hausratversicherung mit neuer Adresse, Wohnfläche und Versicherungssumme abschließen oder aktualisieren.
- Allen bestehenden Versicherern die neue Adresse melden; bei der Kfz-Versicherung kann sich die Regionalklasse und damit der Beitrag ändern.
- In der Privathaftpflicht prüfen, ob der Eigentümerstatus abgedeckt ist.
- Die jährlichen Zahltermine in den Kalender eintragen; bei der Wohngebäudeversicherung kann ein Zahlungsverzug im Großschadenfall finanziell ruinös sein.