Ratgeber für Lebenssituationen

Ich mache mich selbstständig: das Sicherheitsnetz verschwindet

Als Angestellter liefen viele Versicherungen von allein, zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. In der Selbstständigkeit liegt das gesamte Sicherheitsnetz in deiner Verantwortung.

Was gesetzlich verlangt wird

  • Die Krankenversicherungspflicht bleibt auch in der Selbstständigkeit. Zur Wahl stehen die freiwillige gesetzliche Versicherung und die private Krankenversicherung; der GKV-Beitrag berechnet sich nun aus dem gesamten Einkommen, ohne Arbeitgeberanteil.
  • Die Pflegeversicherung bleibt ebenfalls Pflicht, gekoppelt an die Krankenversicherung.
  • Manche Berufe haben eigene Pflichtversicherungen: Berufshaftpflicht etwa für Steuerberater, Anwälte oder Architekten; bestimmte Handwerker und weitere Gruppen bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  • Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist für die meisten Tätigkeiten Pflicht, auch ohne Angestellte; die eigene Unfallversicherung über die BG ist je nach Branche Pflicht oder freiwillig.

Dringend empfohlen

  • Berufs- oder Betriebshaftpflicht: Ein beruflicher Fehler oder ein verletzter Kunde kann Forderungen auslösen, die ein Jahreseinkommen übersteigen. Die meisten Selbstständigen im Dienstleistungsbereich haben eine solche Police, viele Auftraggeber verlangen sie vertraglich.
  • Krankentagegeld: Die sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gibt es nicht mehr; ohne diese Absicherung bedeutet eine längere Krankheit null Einkommen.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird noch wichtiger als im Angestelltenverhältnis, weil die staatliche Erwerbsminderungsrente bei Selbstständigen ganz fehlen kann.
  • Altersvorsorge: Ohne Rentenversicherungspflicht spart niemand mehr automatisch für dein Alter.

Kann warten

  • Firmenrechtsschutz und Inhaltsversicherung: sinnvoll, sobald Büro, Ausstattung und größere Verträge existieren.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: erst bei Geschäften mit hohen Fixkosten relevant.
  • Die Feinabstimmung zwischen GKV und PKV lässt sich in den ersten Jahren korrigieren; der Wechsel in die PKV ist aber schwer umkehrbar, also nicht drängen lassen.

Konkrete Schritte

  1. Die Krankenkasse vor dem Start informieren und den Beitrag als freiwillig Versicherter berechnen lassen; erst danach mit PKV-Angeboten vergleichen.
  2. Bei Kammer oder Verband prüfen, ob für die eigene Tätigkeit Pflichtversicherungen bestehen (Berufshaftpflicht, Rentenversicherungspflicht).
  3. Sich in den ersten Wochen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden; die Anmeldung ist auch bei geringem Beitrag Pflicht.
  4. Angebote für Berufs-/Betriebshaftpflicht passend zur tatsächlichen Tätigkeit einholen; die korrekte Tätigkeitsbeschreibung entscheidet im Schadenfall.
  5. Ausrechnen, wie viele Monate die Rücklagen ohne Einkommen tragen, und danach das Krankentagegeld bemessen.
  6. In Ruhe eine Analyse zur Berufsunfähigkeitsversicherung einplanen; die Gesundheitsfragen verlangen vollständige, wahre Antworten.
  7. Das gesamte Paket jährlich überprüfen: Einkommen von Selbstständigen ändern sich schnell, die Summen müssen mithalten.