Ich mache mich selbstständig: das Sicherheitsnetz verschwindet
Als Angestellter liefen viele Versicherungen von allein, zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. In der Selbstständigkeit liegt das gesamte Sicherheitsnetz in deiner Verantwortung.
Was gesetzlich verlangt wird
- Die Krankenversicherungspflicht bleibt auch in der Selbstständigkeit. Zur Wahl stehen die freiwillige gesetzliche Versicherung und die private Krankenversicherung; der GKV-Beitrag berechnet sich nun aus dem gesamten Einkommen, ohne Arbeitgeberanteil.
- Die Pflegeversicherung bleibt ebenfalls Pflicht, gekoppelt an die Krankenversicherung.
- Manche Berufe haben eigene Pflichtversicherungen: Berufshaftpflicht etwa für Steuerberater, Anwälte oder Architekten; bestimmte Handwerker und weitere Gruppen bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
- Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist für die meisten Tätigkeiten Pflicht, auch ohne Angestellte; die eigene Unfallversicherung über die BG ist je nach Branche Pflicht oder freiwillig.
Dringend empfohlen
- Berufs- oder Betriebshaftpflicht: Ein beruflicher Fehler oder ein verletzter Kunde kann Forderungen auslösen, die ein Jahreseinkommen übersteigen. Die meisten Selbstständigen im Dienstleistungsbereich haben eine solche Police, viele Auftraggeber verlangen sie vertraglich.
- Krankentagegeld: Die sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gibt es nicht mehr; ohne diese Absicherung bedeutet eine längere Krankheit null Einkommen.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird noch wichtiger als im Angestelltenverhältnis, weil die staatliche Erwerbsminderungsrente bei Selbstständigen ganz fehlen kann.
- Altersvorsorge: Ohne Rentenversicherungspflicht spart niemand mehr automatisch für dein Alter.
Kann warten
- Firmenrechtsschutz und Inhaltsversicherung: sinnvoll, sobald Büro, Ausstattung und größere Verträge existieren.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: erst bei Geschäften mit hohen Fixkosten relevant.
- Die Feinabstimmung zwischen GKV und PKV lässt sich in den ersten Jahren korrigieren; der Wechsel in die PKV ist aber schwer umkehrbar, also nicht drängen lassen.
Konkrete Schritte
- Die Krankenkasse vor dem Start informieren und den Beitrag als freiwillig Versicherter berechnen lassen; erst danach mit PKV-Angeboten vergleichen.
- Bei Kammer oder Verband prüfen, ob für die eigene Tätigkeit Pflichtversicherungen bestehen (Berufshaftpflicht, Rentenversicherungspflicht).
- Sich in den ersten Wochen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden; die Anmeldung ist auch bei geringem Beitrag Pflicht.
- Angebote für Berufs-/Betriebshaftpflicht passend zur tatsächlichen Tätigkeit einholen; die korrekte Tätigkeitsbeschreibung entscheidet im Schadenfall.
- Ausrechnen, wie viele Monate die Rücklagen ohne Einkommen tragen, und danach das Krankentagegeld bemessen.
- In Ruhe eine Analyse zur Berufsunfähigkeitsversicherung einplanen; die Gesundheitsfragen verlangen vollständige, wahre Antworten.
- Das gesamte Paket jährlich überprüfen: Einkommen von Selbstständigen ändern sich schnell, die Summen müssen mithalten.