Post vom Versicherer: Beitragserhöhung und deine Rechte
Ein nüchtern formulierter Brief vom Versicherer mit einem neuen, höheren Preis: das ist eine Beitragsanpassung. Was selten groß gedruckt ist: Ein solcher Brief öffnet oft ein wertvolles Zeitfenster, um aus dem Vertrag auszusteigen.
Was gesetzlich verlangt wird
- Nichts. Du musst auf den Brief nicht reagieren; ohne Reaktion läuft der Vertrag einfach zum neuen Preis weiter.
- Das Gesetz gibt dir aber ein wichtiges Recht: Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Das Zeitfenster ist kurz: in der Regel ein Monat ab Zugang des Schreibens. Auch die eigene Kündigung muss innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen; der Poststempel genügt nicht.
- Der Versicherer muss im Schreiben auf dieses Recht hinweisen; der Hinweis steht oft im Kleingedruckten am Ende.
Dringend empfohlen
- Den Brief heute vollständig lesen: alten Preis, neuen Preis und mögliche Leistungsänderungen prüfen. Bei der Kfz-Versicherung kann ein Teil der Änderung aus neuen Einstufungen stammen (SF-Klasse, Typklasse, Regionalklasse); praktisch besteht das Kündigungsrecht bei fast jeder mitgeteilten Erhöhung.
- Erst vergleichen, dann kündigen: Viele Menschen in dieser Situation holen zwei bis drei vergleichbare Angebote ein (gleiche Leistung, gleiche Selbstbeteiligung) und entscheiden erst dann. Auch ein erhöhter Beitrag kann am Markt noch konkurrenzfähig sein.
- Keine Deckungslücke riskieren: Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht muss der neue Vertrag nahtlos beginnen, bevor der alte endet.
- Die Kündigung beweisbar verschicken, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, mit Versicherungsscheinnummer und ausdrücklicher Berufung auf das Sonderkündigungsrecht.
Kann warten
- Die Neuordnung des gesamten Versicherungsordners; jetzt zählt nur der Vertrag aus dem Brief und seine Frist.
- Gespräche über weitere Produkte; aus einem einzelnen Brief muss keine Generalüberholung unter Zeitdruck werden.
- Wenn die Monatsfrist schon verstrichen ist: Nichts ist verloren, der Vertrag lässt sich zum nächsten regulären Termin kündigen (Kündigungsfrist), bei Kfz klassisch bis zum 30. November.
Konkrete Schritte
- Das Datum notieren, an dem der Brief angekommen ist; ab dann läuft die Monatsfrist.
- Im Brief prüfen: alter Beitrag, neuer Beitrag, Leistungsänderungen und der Absatz zum Kündigungsrecht.
- Die tatsächliche Erhöhung in Prozent und Euro pro Jahr ausrechnen, um fair zu vergleichen.
- Vergleichbare Angebote von zwei bis drei Versicherern einholen, mit gleicher Leistung und Selbstbeteiligung.
- Entscheiden: zum neuen Preis bleiben oder kündigen. Mancher Versicherer nimmt die Erhöhung zurück, wenn man anruft und den Wechsel ankündigt.
- Bei Kündigung: zuerst den neuen Vertrag abschließen, dann innerhalb der Frist per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
- Den Rückschein aufbewahren und eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.