Ratgeber für Lebenssituationen

Post vom Versicherer: Beitragserhöhung und deine Rechte

Ein nüchtern formulierter Brief vom Versicherer mit einem neuen, höheren Preis: das ist eine Beitragsanpassung. Was selten groß gedruckt ist: Ein solcher Brief öffnet oft ein wertvolles Zeitfenster, um aus dem Vertrag auszusteigen.

Was gesetzlich verlangt wird

  • Nichts. Du musst auf den Brief nicht reagieren; ohne Reaktion läuft der Vertrag einfach zum neuen Preis weiter.
  • Das Gesetz gibt dir aber ein wichtiges Recht: Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Das Zeitfenster ist kurz: in der Regel ein Monat ab Zugang des Schreibens. Auch die eigene Kündigung muss innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen; der Poststempel genügt nicht.
  • Der Versicherer muss im Schreiben auf dieses Recht hinweisen; der Hinweis steht oft im Kleingedruckten am Ende.

Dringend empfohlen

  • Den Brief heute vollständig lesen: alten Preis, neuen Preis und mögliche Leistungsänderungen prüfen. Bei der Kfz-Versicherung kann ein Teil der Änderung aus neuen Einstufungen stammen (SF-Klasse, Typklasse, Regionalklasse); praktisch besteht das Kündigungsrecht bei fast jeder mitgeteilten Erhöhung.
  • Erst vergleichen, dann kündigen: Viele Menschen in dieser Situation holen zwei bis drei vergleichbare Angebote ein (gleiche Leistung, gleiche Selbstbeteiligung) und entscheiden erst dann. Auch ein erhöhter Beitrag kann am Markt noch konkurrenzfähig sein.
  • Keine Deckungslücke riskieren: Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht muss der neue Vertrag nahtlos beginnen, bevor der alte endet.
  • Die Kündigung beweisbar verschicken, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, mit Versicherungsscheinnummer und ausdrücklicher Berufung auf das Sonderkündigungsrecht.

Kann warten

  • Die Neuordnung des gesamten Versicherungsordners; jetzt zählt nur der Vertrag aus dem Brief und seine Frist.
  • Gespräche über weitere Produkte; aus einem einzelnen Brief muss keine Generalüberholung unter Zeitdruck werden.
  • Wenn die Monatsfrist schon verstrichen ist: Nichts ist verloren, der Vertrag lässt sich zum nächsten regulären Termin kündigen (Kündigungsfrist), bei Kfz klassisch bis zum 30. November.

Konkrete Schritte

  1. Das Datum notieren, an dem der Brief angekommen ist; ab dann läuft die Monatsfrist.
  2. Im Brief prüfen: alter Beitrag, neuer Beitrag, Leistungsänderungen und der Absatz zum Kündigungsrecht.
  3. Die tatsächliche Erhöhung in Prozent und Euro pro Jahr ausrechnen, um fair zu vergleichen.
  4. Vergleichbare Angebote von zwei bis drei Versicherern einholen, mit gleicher Leistung und Selbstbeteiligung.
  5. Entscheiden: zum neuen Preis bleiben oder kündigen. Mancher Versicherer nimmt die Erhöhung zurück, wenn man anruft und den Wechsel ankündigt.
  6. Bei Kündigung: zuerst den neuen Vertrag abschließen, dann innerhalb der Frist per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
  7. Den Rückschein aufbewahren und eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.