Arbeitsunfall gehabt: wer zahlt und was jetzt zu tun ist
Die beruhigende Nachricht zuerst: Arbeitsunfälle sind in Deutschland über eine staatliche Versicherung abgedeckt, die allein der Arbeitgeber bezahlt. Entscheidend ist aber, die richtigen Schritte einzuhalten.
Was gesetzlich verlangt wird
- Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit (Wegeunfall) sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, getragen von der Berufsgenossenschaft (BG). Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag, unabhängig von Nationalität oder Betriebszugehörigkeit.
- Den Arbeitgeber sofort informieren: Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Unfallanzeige an die BG zu senden.
- Zur Behandlung gehört der Weg zum Durchgangsarzt (D-Arzt), nicht zum beliebigen Hausarzt; Notaufnahmen haben immer einen. Ausdrücklich sagen, dass es ein Arbeitsunfall ist, damit die Abrechnung über die BG läuft.
Dringend empfohlen
- Alles vom ersten Tag an dokumentieren: Uhrzeit, Ort, Zeugen, Fotos, Arztberichte. Sie entscheiden später über die Anerkennung und mögliche Langzeitansprüche.
- Abrechnungen und Briefe prüfen: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung), danach zahlt die BG Verletztengeld, das höher ist als das normale Krankengeld.
- Wer eine private Unfallversicherung hat, sollte auch diese informieren; die Fristen für Invaliditätsleistungen sind streng, oft 12 bis 15 Monate.
- Bei bleibenden Folgen vor jeder Unterschrift gegenüber der BG beraten lassen; gegen Rentenbescheide ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
Kann warten
- Gespräche über die Optimierung anderer Versicherungen; jetzt zählen Genesung und eine saubere Akte.
- Die Frage, ob für die Zukunft eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist; ein gutes Thema, aber für die Zeit nach der Genesung.
- Mögliche Ansprüche gegen Dritte (etwa nach einem Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg) lassen sich auch nach der medizinischen Stabilisierung mit anwaltlicher Hilfe klären.
Konkrete Schritte
- Zuerst die medizinische Versorgung sichern; bei Arbeitsunfällen zum Durchgangsarzt (D-Arzt) gehen und den Unfall als Arbeitsunfall angeben.
- Den Arbeitgeber noch am selben Tag schriftlich informieren (E-Mail genügt als Nachweis), mit kurzer Schilderung des Unfalls.
- Eine Kopie der Unfallanzeige des Arbeitgebers an die Berufsgenossenschaft anfordern.
- Beweise sammeln: Zeugen, Fotos, Arztberichte; alle Briefe von BG und Krankenkasse aufbewahren.
- Die Zahlungen kontrollieren: sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach Verletztengeld über die BG; jede Lücke sofort melden.
- Eine vorhandene private Unfallversicherung jetzt informieren, nicht erst am Ende; die Invaliditätsfristen laufen ab dem Unfalltag.
- Gegen jeden negativen Bescheid der BG innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; Beratung bei Sozialverbänden oder der Gewerkschaft ist oft kostenlos.